Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 5 Lieferzeiten
1. Liefertermine, die bei den Vertragsverhandlungen vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.
2. Kommt es zu einer Verzögerung der Leistung des Verkäufers, kann der Käufer nach Ablauf einer von ihm festzusetzenden angemessenen Frist

zur Leistung oder Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.

3. Der Umfang der Haftung ergibt sich aus nachstehend §

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zum Eingang aller Zahlungen, die dem Verkäufer aus diesem Vertrag gegen den Käufer zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden

Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

2. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verwahrt das Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Er hat die unter Eigentumsvorbehalt

stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Der Käufer darf über Vorbehaltsware nicht verfügen. Jeder Standortwechsel und Eingriffe

Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen ggf. unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.

3. Ist der Verkäufer im Falle einer nicht erfolgten oder nicht vertragsgemäßen Leistung des Käufers vom Vertrag zurückgetreten, kann er die

Vorbehaltsware vom Käufer herausverlangen. Schadensersatzansprüche des Verkäufers sind dadurch nicht ausgeschlossen.

 

§ 7 Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe der verkauften Sache auf den Käufer über.

Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

 

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